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Frauen Verbandsliga

F.F.C. Gera vs. FSV 1986 Bad Langensalza
2 : 0

Gäste aus dem Unstrut-Hainich-Kreis reisten nicht an
F.F.C. Gera vs. FSV 1986 Bad Langensalza 2:0 (Wertung)
SPIELWERTUNG
Quelle : www.tfv-erfurt.de / Hartmut Gerlach

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat den schuldhaften Nichtantritt der Frauenmannschaft des FSV 1986 Bad Langensalza zum Punktspiel der Verbandsliga, Nr. 043, am 28.10.2012, FFC Gera gegen FSV 1986 Bad Langensalza, in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren verhandelt und ist zu diesem Urteil gekommen:

Nach dem schuldhaft verursachten Nichtantritt zu dem genannten Spiel wird es, unter Beachtung des § 14 Ziffer 2 Absatz 1 der Spielordnung des TFV, mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des FFC Gera als gewonnen, und mit null Punkten und 0:2 Toren für die Mannschaft des FSV 1986 Bad Langensalza als verloren gewertet.

Wegen Verschulden eines Spielausfalles durch Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird der FSV 1986 Bad Langensalza zur Zahlung eines Strafgeldes entsprechend § 43, (10) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) in Höhe von 70,00 €. verurteilt.

In Anwendung des § 14 Ziffer 3 Spielordnung des TFV (SpO) wird das Heimrecht für das Rückspiel des FFC Gera gegen den FSV 1986 Bad Langensalza auf den FFC Gera übertragen.


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