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Frauen Verbandsliga

VfR Phönix Oberböhmsdorf vs. SV SCHOTT Jena
2 : 0

Nichtantritt kostet dem SV SCHOTT Jena Geld und die Punkte

Sportgerichtsurteil - Quelle www.tfv-erfurt.de

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat über den „schuldhaften Nichtantritt der Frauen des SV SCHOTT Jena zum Punktspiel der Verbandsliga, Nr. 122, am 08.04.2012, beim VfR Phönix Oberböhmsdorf" im schriftlichen Verfahren diese einzelrichterliche Entscheidung getroffen.

Nach dem schuldhaft verursachten Nichtantritt zu dem genannten Spiel wird, unter Beachtung des § 14 Ziffer 2 Absatz 1 der Spielordnung des TFV, das Punktspiel mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des VfR Phönix Oberböhmsdorf als gewonnen und mit null Punkten und 0:2 Toren für die Mannschaft des SV Schott Jena als verloren gewertet.

Wegen Verschulden eines Spielausfalles durch Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird der Verein SV SCHOTT Jena zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt. In Anwendung des 2.10 des Strafenkataloges der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) beträgt das Strafgeld 50,00 €.

In der Begründung heißt es unter anderem:
Der Nichtantritt beruhte auf einem vorherigen Missverständnis beider Mannschaften, so dass der SV SCHOTT Jena von einer Spielverlegung auf den 09.04.2012 ausging und zum eigentlichen Spieltermin am 08.04.2012 nicht ausreichend Spielerinnen für eine spielfähige Mannschaft zur Verfügung hatte.

Der Nichtantritt muss trotz der oben genannten Umstände als schuldhaft angesehen werden, da der Verein ohne Mitteilung eines Organs des TFV nicht von einer tatsächlichen Spielverlegung ausgehen konnte. Ein weitergehender Nachweis gemäß § 14 Ziffer 1 der Spielordnung des TFV erfolgte nicht.

Hartmut Gerlach

Homepage SV SCHOTT Jena